Spielplatzkontrolle III - 03 Erfahrungsaustausch / Auffrischung nach DIN 79161

Zusammenfassung

Wissen auffrischen und unterschiedliche Problematiken diskutieren.

An den Sicherheitsstandard öffentlicher und halböffentlicher Spielplätze werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb muss die Organisation und Durchführung der Spielplatzwartung und -kontrolle mit entsprechender Sorgfalt erfolgen. Diese Aufgaben können nur durch sachkundiges Personal verantwortungsvoll durchgeführt werden.


Dieses Seminar richtet sich an Spielplatzprüfer, die ihr Wissen auffrischen und unterschiedliche Problematiken diskutieren möchten. Es entspricht der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) nach einer jährlichen Unterweisung des Wartungspersonals.


Qualifizierten Spielplatzprüfern nach DIN 79161 wird auf Wunsch die Gültigkeit ihres Zertifikats um drei Jahre verlängert.

Abschluss

Alle Teilnehmer*innen erhalten eine DEULA-Bescheinigung.

Inhalt

  • Beispiele aus der neueren Rechtsprechung
  • Aktuelles Unfallgeschehen / Unfallschwerpunkte
  • Beurteilung von Spielplatzsituationen und Geräten
  • Tipps zur Instandhaltung
  • Beurteilung besonderer Problemstellungen aus dem Teilnehmerkreis
  • ggf. Spielplatzbegehung

Voraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Fotos und Gerätedetails sollten mitgebracht werden.

Zielgruppe

Sachkundiges Personal für Spielplatzkontrolle

Verpflegung und Unterkunft

Als Tagesverpflegung bieten wir Ihnen an:

  • Kaffee und Butterbrezel am Vormittag
  • Mittagsmenü mit Mineralwasser im Speisesaal
  • Kaffee und süße Stückchen/Kuchen am Mittag
  • Saft und Mineralwasser während des Lehrgangs

Um einen einheitlichen Kursablauf gewährleisten zu können, ist die Inanspruchnahme unserer Tagesverpflegung zwingend erforderlich.

Veranstaltungen

Preis

Lehrgangsgebühr:
350,00 €
Tagesverpflegung steuerfrei je Teilnehmertag:
22,30 €
Getränkepauschale Tagesv. je Teilnehmertag:
9,60 €

Dauer

1 Tag

Hinweis

  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Für Teilnehmer ab 27 Jahren fällt auf die Verpflegung die gesetzliche Umsatzsteuer an.
  • Lehrmittel und Verbrauchsmaterial sind inklusive.
  • Die Kosten für die Verpflegung fallen zusätzlich zur Lehrgangsgebühr an.