Kontrollpersonalschulung für Pflanzenschutzgerätekontrolle - Erstschulung (2 Tage)

Zusammenfassung

Erstschulung für das Kontrollpersonal für Pflanzenschutzgerätekontrollbetrieben

Das Personal von in Baden-Württemberg anerkannten Pflanzenschutzgerätekontrollbetrieben muss gemäß der Pflanzenschutzgeräte-Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) aus- und fortgebildet sein. Personal, welches das erste Mal die Pflanzenschutzgerätekontrolle durchführt, wird empfohlen zuvor eine zweitägige Schulung zu besuchen.

Abschluss

Der*Die Teilnehmer*in erhält eine DEULA-Bescheinigung.

Voraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Zielgruppe

Land-  und Baumaschinenmechatroniker*innen, Kontrollpersonal für Pflanzenschutzgeräte

Zertifikatsinformation

|u|Hinweis|/u|: Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf
von 3 Jahren.

Verpflegung und Unterkunft

Als Tagesverpflegung bieten wir Ihnen an:

  • Kaffee und Butterbrezel am Vormittag
  • Mittagsmenü mit Mineralwasser im Speisesaal
  • Kaffee und süße Stückchen/Kuchen am Mittag
  • Saft und Mineralwasser während des Lehrgangs

Um einen einheitlichen Kursablauf gewährleisten zu können, ist die Inanspruchnahme unserer Tagesverpflegung zwingend erforderlich.

Veranstaltungen

Preis

Lehrgangsgebühr:
329,00 €
Tagesverpflegung steuerfrei je Teilnehmertag:
2 x 22,30 €  =   44,60 €
Getränkepauschale Tagesv. je Teilnehmertag:
2 x 9,60 €  =   19,20 €
Übernachtung Einzelzimmer steuerfrei:
59,00 €
Vollverpflegung steuerfrei:
59,20 €
Getränkepauschale Vollv.:
25,40 €

Dauer

2 Tage

Hinweis

  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Für Teilnehmer ab 27 Jahren fällt auf die Verpflegung die gesetzliche Umsatzsteuer an.
  • Lehrmittel, Verbrauchsmaterial sowie die Prüfungsgebühr sind inklusive.

  • Bitte beachten Sie, dass die Schulung alle 3 Jahre aufgefrischt werden muss.