Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer nach DGUV-Vorschrift

Zusammenfassung

Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungspflicht bei der Arbeit mit Flurförderzeugen. 

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Vorteile für den Betrieb:

  • Rechtliche und technische Kenntnisse werden aufgefrischt und vertieft
  • Staplerfahrer werden für Gefahren und Risiken sensibilisiert
  • Vollständige Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften

Abschluss

Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Durchführung der Unterweisung, die gleichzeitig als Nachweis für die Berufsgenossenschaft gilt.

Jeder Teilnehmer erhält eine separate Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterweisung und zusätzlich einen entsprechenden Vermerk in seinem Staplerschein.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
  • Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Unfälle mit Flurförderzeugen
  • Unfallanalyse im eigenen Unternehmen
  • Hinweise zum sicheren Betrieb

Voraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter*innen, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten und im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sind

Verpflegung und Unterkunft

Bei Halbtages-Kursen ist keine Verpflegung vorgesehen.

Veranstaltungen

Preis

Lehrgangsgebühr:
99,00 €

Dauer

4 Stunden

Hinweis

  • Achtung: Die jährliche Unterweisung ist keine Ausbildung zum Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge!
  • Ab 8 Teilnehmern kann der Kurs auch zu anderen Terminen als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden.
  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Lehrmittel und Verbrauchsmaterial sind inklusive.