Jährliche Unterweisung für Gartenbaugeräte

Zusammenfassung

Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungspflicht bei der Arbeit mit Gartenbaugeräten. 

Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/innen über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.


Unfälle passieren oft durch falsches Verhalten. Wirksame Unterweisungen sind Voraussetzung für sicherheitsgerechtes Handeln.

Abschluss

Alle Teilnehmer*Innen erhalten eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Durchführung der Unterweisung, die gleichzeitig als Nachweis für die Berufsgenossenschaft gilt.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz § 12
  • VSG 1.1 § 3

Inhalt

  • Sicherer Umgang mit Gartenbaugeräten, Freischneider, Rasenmäher, Kleinmotorgeräte zu Bodenbearbeitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitstechnik
  • Wartung und Instandhaltung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Schutzkleidung

Voraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Verpflegung und Unterkunft

Als Tagesverpflegung bieten wir Ihnen an:

  • Kaffee und Butterbrezel am Vormittag
  • Mittagsmenü mit Mineralwasser im Speisesaal
  • Kaffee und süße Stückchen/Kuchen am Mittag
  • Saft und Mineralwasser während des Lehrgangs

Um einen einheitlichen Kursablauf gewährleisten zu können, ist die Inanspruchnahme unserer Tagesverpflegung zwingend erforderlich.

Veranstaltungen

Preis

Lehrgangsgebühr:
199,00 €
Tagesverpflegung steuerfrei je Teilnehmertag:
22,30 €
Getränkepauschale Tagesv. je Teilnehmertag:
9,60 €

Dauer

1 Tag

Hinweis

  • Ab 8 Teilnehmern kann der Kurs auch zu anderen Terminen als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an!
  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Für Teilnehmer ab 27 Jahren fällt auf die Verpflegung die gesetzliche Umsatzsteuer an.
  • Lehrmittel sowie Verbrauchsmaterial sind inklusive.
  • Die Kosten für die Verpflegung fallen zusätzlich zur Lehrgangsgebühr an.