Befähigungsnachweis für Fahrbare Hubarbeitsbühnen

Zusammenfassung

Erstunterweisung zur fachgerechten Bedienung selbstfahrender Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und LKW-Hubarbeitsbühnen (Typ 1b)

Das Seminar entspricht den Anforderungen an eine Erstunterweisung zur fachgerechten Bedienung selbstfahrender Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und LKW-Hubarbeitsbühnen (Typ 1b).

Abschluss

Aushändigung eines Zertifikats (Befähigungsnachweis). Hierfür wird ein Passbild benötigt.

Inhalt

Der Lehrgang vermittelt theoretische Grundlagen und Grundwissen für den bestimmungsgemäßen Umgang mit Hubarbeitsbühnen. In diesem Kurs werden LKW-Hubarbeitsbühnen (Typ: 1B) behandelt.

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Standsicherer Aufbau und Betrieb
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Sicheres Arbeiten
  • Übungen mit dem Notablass
  • Theoretische und praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Arbeitsmedizinische Eignung entsprechend den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung

Mitzubringen ist:

  • Arbeitskleidung
  • Sicherheitsschuhe oder -stiefel, Freizeitschuhe für den Aufenthalt im Haus und Speisesaal
  • Lichtbild 

Zielgruppe

Mitarbeiter*Innen in GaLaBau-Betrieben, Gärtnereien, Beschäftigte von Bauhöfen, Grünflächenämtern, weitere Interessierte

Verpflegung und Unterkunft

Als Tagesverpflegung bieten wir Ihnen an:

  • Kaffee und Butterbrezel am Vormittag
  • Mittagsmenü mit Mineralwasser im Speisesaal
  • Kaffee und süße Stückchen/Kuchen am Mittag
  • Saft und Mineralwasser während des Lehrgangs

Um einen einheitlichen Kursablauf gewährleisten zu können, ist die Inanspruchnahme unserer Tagesverpflegung zwingend erforderlich.

Veranstaltungen

Preis

Lehrgangsgebühr:
279,00 €
Tagesverpflegung steuerfrei je Teilnehmertag:
22,30 €
Getränkepauschale Tagesv. je Teilnehmertag:
9,60 €

Dauer

1 Tag

Hinweis

  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Für Teilnehmer ab 27 Jahren fällt auf die Verpflegung die gesetzliche Umsatzsteuer an.
  • Lehrmittel, Verbrauchsmaterial sowie die Prüfungsgebühr sind inklusive.
  • Die Kosten für die Verpflegung fallen zusätzlich zur Lehrgangsgebühr an.