Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten
Zusammenfassung
Qualifizierung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten nach BetrSichV und DGUV Information 208-016.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt unter anderem auch die Prüfung von Leitern und Tritten. Diese Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich ferner z.B. in DIN-Normen, dem Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien.
Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Dies kann auch durch einen entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter erfolgen.
Unser Tagesseminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um die Prüfungen als befähigte Person eigenständig durchführen zu können.