Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Zusammenfassung
Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der ASR 2.2 dazu verpflichtet Brandschutzhelfer zu beschäftigen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern durch Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Abschluss
Inhalt
Voraussetzungen
Zielgruppe
Verpflegung und Unterkunft
Veranstaltungen