Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Zusammenfassung

Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen

Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der ASR 2.2 dazu verpflichtet Brandschutzhelfer zu beschäftigen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern durch Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.

Abschluss

Der*Die Teilnehmer*in erhält eine DEULA-Bescheinigung.

Inhalt

Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Inhalten der DGUV Information 205-023 ,,Brandschutzhelfer".

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung am Firetrainer mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Voraussetzungen

Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, welche als Brandschutzhelfer beauftragt werden sollen oder ihre 3-5 jährige Auffrischungsunterweisung benötigen.

Verpflegung und Unterkunft

Bei Halbtages-Kursen ist keine Verpflegung vorgesehen.

Preis

Lehrgangsgebühr:
99,00 €

Dauer

4 Stunden

Hinweis

  • Ab 8 Teilnehmern kann der Kurs auch zu anderen Terminen als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden.
  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Lehrmittel und Verbrauchsmaterial sind inklusive.