Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Zusammenfassung
Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der ASR 2.2 dazu verpflichtet Brandschutzhelfer zu beschäftigen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern durch Unterweisung und Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Abschluss
Inhalt
Voraussetzungen
Zielgruppe
Verpflegung und Unterkunft
Preis
Lehrgangsgebühr:
99,00 €
Dauer
4 Stunden
Hinweis
- Ab 8 Teilnehmern kann der Kurs auch zu anderen Terminen als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden.
- Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
- Lehrmittel und Verbrauchsmaterial sind inklusive.